Die Oralchirurgie ist ein Teilgebiet der Zahnmedizin, das „die zahnärztliche Chirurgie einschließlich der Behandlung von Luxationen und Frakturen im Bereich der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Kieferbruchbehandlung) sowie die entsprechende Diagnostik“ (Musterweiterbildungsordnung (MWO) der Bundeszahnärztekammer, § 14 (2)) umfasst.
Oralchirurgie gehört (neben Kieferorthopädie, Parodontologie und öffentlichem Gesundheitswesen) zu den Gebietsbezeichnungen in der Zahnmedizin, die von approbierten Zahnärzten durch eine mindestens vierjährige (MWO, § 2 (3)), ganztägige und hauptberufliche (MWO, § 3 (1)) Weiterbildung mit abschließender Prüfung erworben werden können. Danach darf der weitergebildete Zahnarzt sich „Fachzahnarzt für Oralchirurgie“ nennen und wird auch „Oralchirurg“ genannt.
Quelle: Wikipedia